Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie

Ausgangspunkt der Forschungsgruppe ist die These des Kristallisationspunktes: In der Praxis und im Diskurs über zivile Seenotrettung (ZSNR) im Mittelmeer kristallisiert sich ein Streit darum, was demokratisch sei.
In der Verzahnung soziologischer, politikwissenschaftlicher und demokratietheoretischer Perspektiven rückt das Projekt den europäischen Diskurs um die (zivile) Seenotrettung im Mittelmeer in den analytischen Fokus. Es geht davon aus, dass sich um die Arbeit der Seenotretter*innen herum eine soziale Bewegung formiert, welche ausgehend von dem Anspruch, dass Geflüchtete im Mittelmeer nicht sterben gelassen werden, Kritik an der EU-Grenzpolitik und den Mitgliedstaaten übt. Die zentralen Akteur*innen der ZSNR werden im Streit um die Aufnahme von Geflüchteten in Europa zugleich zur Projektionsfläche autoritärer und anti-migrantischer Positionen. Mit dem Streit um die (zivile) Seenotrettung manifestiert sich daher nicht nur eine Debatte um die konkrete Ausgestaltung der gemeinsamen EU-Migrations- und Asylpolitik, sondern der Zukunft der europäischen Demokratie selbst.
Die interdisziplinäre Forschungsgruppe wird von der Gerda Henkel Stiftung im Zeitraum von 2022 bis 2025 sowie vom Forum Internationale Wissenschaft der Universität Bonn finanziert (Gesamtvolumen: 300.000€). Die Gruppe arbeitet an den Universitäten Bonn und Münster.
Der Aufbau der Forschungsgruppe
Das Forschungsprojekt setzt sich aus drei Teilprojekten (TP) zusammen: Das TP I analysiert das mediterrane Grenzregime in Bezug auf seine rechtlichen und politischen Beziehungen. Das TP II untersucht ländervergleichend zivilgesellschaftliche Reaktionen auf ZSNR. In Rekurs auf die empirischen Ergebnisse aus TP I und II fragt das TP III, inwiefern ZSNR als Praxis des demokratischen Streits um die Zukunft der Demokratie verstanden werden kann.
Sarah Spasiano (Promotionsstipendiatin), Mareike Gebhardt und Lena Laube (beide Leitung)
Das Teilprojekt I analysiert das mediterrane Grenzregime im Untersuchungszeitraum 2013-23 hinsichtlich der Mehrdimensionalität der beteiligten Institutionen und Gruppen. Der Fall der ZSNR im Mittelmeer verdeutlicht, dass nicht nur die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie (supra-)nationale Grenzschutzagenturen in die Assemblage des mediterranen Grenzregimes eingebunden sind. Vielmehr sind dies ebenso nordafrikanische Partner*innen und deren Küstenwachen, privat finanzierte Organisationen, die sich der Beobachtung bzw. Dokumentation des Fluchtgeschehens sowie der Rettung von Menschen verschrieben haben, sowie Schiffe des Handels wie des Militärs; und schließlich auch die Flüchtenden selbst, deren Mobilität überhaupt erst die rechtlichen und politischen Reaktionen der EU auf gesteigerte bzw. sich verändernde Migrations- und Fluchtbewegungen evoziert.
Damit widerspricht das Teilprojekt der aktuellen These von der souveränen und einseitigen Orchestrierung der verschiedenen Akteur*innen durch die EU im zentralen Mittelmeer (Referenz ). Stattdessen geht es von der These einer wechselseitigen Abhängigkeit aller Beteiligten aus: Zunächst stehen die EU-Mitgliedstaaten untereinander in einem Abhängigkeitsverhältnis, wie die Debatten der Dublin-Verordnungen gezeigt haben. Weiterhin sind sie durch ihre Strategie der Externalisierung von Grenzkontrollen auch vom Kooperationswillen der sog. Drittstaaten abhängig, so z.B. von Libyen seit der Rückübertragung der SAR-Zone durch Italien (Referenz). Die zunehmende technologische Überwachung des Mittelmeerraums durch FRONTEX wirft zusätzlich die Frage auf, welche Akteure überhaupt Zugang zu den Informationen über Geflüchtete in Seenot haben und entsprechend handeln können (Referenz). Schließlich brachte die Einbindung ziviler Organisationen, aber auch die Beobachtung von Geflüchteten auf Hoher See aus der Luft (u.a. Alarmphone), neue Abhängigkeiten mit sich. Denn würden diese Missionen vollständig ausgesetzt, stellte sich die Frage nach einer gemeinsamen verlässlichen EU-Rettungsmission erneut mit voller Intensität, die jedoch gegenwärtig u.a. an der Uneinigkeit in Bezug auf die Verteilung der Geflüchteten innerhalb der EU scheitert. Darüber hinaus hängt zu jeder Zeit die Gestalt des mediterranen Grenzregimes von den Bewegungen der Geflüchteten ab, die gegen dieses aufbegehren. Ändern sich deren Zahl und Routen (wie z.Z. Richtung Kanaren), zieht dies immer wieder Anpassungen der politischen Strategien aller anderen Beteiligten nach sich.
Maria Ullrich (Postdoc-Stipendium) und Lena Laube
Mit der Seenotrettung hat sich in den letzten Jahren ein neuer Kristallisationspunkt des Konflikts um die Ausgestaltung der EU-Grenzen und die Aufnahme von Geflüchteten gebildet.
Das TP II widmet sich der Analyse des zivilgesellschaftlichen Diskurses um die ZSNR in drei EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien, Spanien). Im Mittelpunkt stehen jene politischen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die sich durch das Handeln der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den letzten Jahren zu einer Positionierung im Streit um die ZSNR bewegt gesehen haben, nicht die Seenotretter*innen selbst. Neben den NGOs der ZSNR haben sich in Europa, und insbesondere in Italien, Spanien und Deutschland, immer mehr Kommunen, Kirchen, in anderen Feldern etablierte Hilfsorganisationen, politische Parteien, Künstler*innen und Journalist*innen dem Thema der ZSNR angenommen.
Wir gehen davon aus, dass rund um die ZSNR eine soziale Bewegung entstanden ist, für die die Schiffe der Seenotretter*innen sinnbildlich für die politische und moralische Verantwortung von Einzelnen und Kollektiven stehen. Um diese These empirisch zu untersuchen, fragen wir danach, mit welchen größeren politischen Fragen und Konflikten zivilgesellschaftliche Akteur*innen das Handeln der ZSNR eigentlich verbinden und wo somit das Mobilisierungspotential dieser Protestbewegung liegt. Eine soziale Bewegung liegt zudem nur dann vor, wenn ein Netzwerk aus Netzwerken entsteht und es politische Allianzen unterschiedlicher Gruppen in Bezug auf gemeinsame Ziele gibt.
Unsere Ausgangsthese ist, dass dieses gemeinsame Ziel im Hinterfragen der gegenwärtigen Praxis der politischen Inklusion und Exklusion von Subjekten an den EU-Grenzen liegt und sich nicht auf die humanitäre Hilfeleistung reduzieren lässt.
Die Frage danach, wer dazugehört und wer nicht, wer aufgenommen werden soll und wer nicht, also letztlich die Frage nach der Konstitution des demos, muss in einer demokratischen Gesellschaft immer verhandelbar bleiben. Positionen für mehr politische Inklusion durch die Adressierung der Geflüchteten können jedoch anhand unterschiedlicher Argumentationslinien begründet werden. Wir vermuten mindestens drei Schwerpunkte der Bezugnahme auf
(1) individuelle Rechte, humanitäre Verpflichtungen und den Geltungsbereich der europäischen Werte;
(2) Gerechtigkeitsvorstellungen und globale, teils historische Un-gleichheiten sowie
(3) Vorstellungen einer inklusiveren Demokratie.
Mareike Gebhardt (Forschungsstipendium)
Das Teilprojekt III rückt eine demokratietheoretische Perspektivierung des europäischen Diskurses über ZSNR in den Vordergrund. Es schließt an die Ansätze von Mouffe, Rancière und Derrida an, die eine stete Vertiefung der Demokratie betonen, indem sie deren Gleichheitsversprechen und Freiheitserzählungen ernstnehmen – im Gegensatz zu autoritär-populistischen ‚Verteidigungen‘ der ‚Demokratie‘.
Diese Radikalisierung geschieht über demokratischen Streit: Nicht-hegemoniale Positionen und marginalisierte Milieus müssen immer die Möglichkeit haben, um ihre Sichtbarkeit in der sog. Mehrheitsgesellschaft zu streiten; z.B., weil sie über keine Staatsangehörigkeit des Gemeinwesens verfügen, in dem sie leben, oder weil ihre Position über Mechanismen der Rassifizierung als weniger wertvoll erachtet wird. Im Gegensatz zur autoritär-populistischen Überzeugung, am Ende der Demokratie stehe ein Beenden des Streits, muss der Streit der Vielen als Signum der Demokratie in ihrem Namen aufrechterhalten werden.
In einem ersten Zugang fragt das Teilprojekt daher, ob und inwieweit ZSNR als eine radikaldemokratische Praxis des Streits verstanden werden kann?
Demokratietheorie ist dabei nicht nur Gegenwartsanalyse der Demokratie, sondern auch ein Projekt, das die Konturen der Demokratie im Hinblick auf ihre Zukunft skizziert. Derrida schreibt in Schurken, dass „der Ausdruck ‚kommende Demokratie‘ [nach einer] kämpferische[n] und schrankenlose[n] politischen Kritik“ verlangt. Er betont, erstens, dass Demokratie immer von einer radikalen Relationalität und Abhängigkeit ausgeht, nicht von Vorstellungen der Autonomie und Souveränität. Darüber hinaus beschreibt er, zweitens, die Zukunft der Demokratie im Modus des Kommenden, der die zukünftige Ausgestaltung der Demokratie schon in der Gegenwart herzustellen vermag.
Eine Vision der demokratischen Zukunft Europas darf also kein Endpunkt sein, sondern der Anfang, um Europa demokratisch umzugestalten, d.h. zu radikalisieren. In Bezug auf die Praxis und den Diskurs der ZSNR heißt dies, in einem zweiten Zugang, zu analysieren, ob und inwieweit ZSNR genau das tut; nämlich für die Realisierung des demokratischen Anspruchs auf Freiheit und Gleichheit im HEUTE zu kämpfen. Kurz: Kann ZSNR als Praxis der kommenden Demokratie verstanden werden?
Anhand der beiden zentralen Konzepte Streit und kommende Demokratie knüpft das Teilprojekt an die gemeinsame These des Kristallisationspunktes an und buchstabiert sie folgender-maßen aus: Erstens, die Praxis der ZSNR kann als politischer, nicht nur humanitärer, Widerstand gegen das EU-Grenzregime gedeutet werden. In ihr kristallisiert sich eine demokratische Praxis des Streits heraus, denn sie macht marginalisierte Positionen, wie die von Geflüchteten und Migrant*innen, sichtbar, indem sie auf das nekropolitische Sterbenlassen im Mittelmeer aufmerksam macht.
Die migrations- und asylpolitischen Gesetzgebungen und Praxen werden im Namen der Demokratie auf ihre demokratische Qualität hin befragt. Dementsprechend kann ZSNR als dissensuelle Demokratisierung im Modus des Streits aufgefasst werden (These 1). Allerdings sieht sich zivile SNR, zweitens, auch der Gefahr der De-Politisierung ausgesetzt, indem sie sich auf humanitäre Argumente beschränkt und ihrer Kriminalisierung mit Moralisierung statt Politisierung begegnet. Die regressive politische Ordnung wird dann nicht demokratisch herausgefordert, sondern stabilisiert. Selbst wenn der Rückzug auf ethische Prinzipien des Humanitarismus zum Schutz der ZSNR dient, die sich massiver Diskreditierung durch multiple Akteure ausgesetzt sieht, muss kritisch gefragt werden, inwiefern die ZSNR-Organisationen den Diskurs um ZSNR de-politisieren. Zudem muss mit einem demokratietheoretischen Blick auf Migration und Flucht, der postkoloniale Perspektiven integriert, gefragt werden, ob und inwieweit ZSNR einen eurozentrischen („weißen“) Paternalismus zur Rettung alterisierter Migrant*innen reproduziert, der bestehende (rassistische) Herrschaft- und Machtverhältnisse aufrechterhält statt sie demokratisch umgestaltet: Sie ist dann weder politischer Streit noch Praxis der kommenden Demokratie (These 2).
Beteiligte Forschende
Dr.‘in Mareike Gebhardt (Leitung)
Dr.‘in Lena Laube (Leitung)
Maria Ullrich M.A. (Postdoc)
Sarah Spasiano M.A (Doc)
Studentische Mitarbeitende
Julius Zumbroich (Bonn)
Isabel Vehrkamp B.A. (Münster)

